Hallo, ich habe ein Problem. Ich habe mir einen Auszug aus dem FAER geholt, weil ich einen Führerschein machen möchte. Die Tilgungsfrist die drin stand. Ist der 22.09.2022. Jetzt habe ich meinen Führerschein beantragt, weil ich der Meinung war. Alles ist raus. die Führerscheinstelle hat mit die Rechnung geschickt für ersterteilung , Auszug aus FAER usw. Die Rechnung habe ich dann bezahlt. Jetzt habe ich wieder Post bekommen, dass sie ein behördliches Führungszeugnis möchten. Da bin ich stutzig geworden und habe noch mal gegoogelt und gesehen, dass das ganze im FAER ein Jahr über liege frisst hat. Und jetzt können Sie immer noch den Eintrag sehen. Meine Frage ist jetzt kann ich den Antrag zurückziehen und ihn in vier Monaten noch mal stellen, ohne dass sie sich auf den vorangegangenen Führerschein Antrag mit dem negativen FAER Eintrag berufen können.
Vielen Dank im Voraus

Liebe Grüße, David