Mir wurde ein Fussball vom angrenzenden Sportplatz (Ballfangnetz 6m vorhanden) auf mein Autodach geschossen. Daraufhin entstand bei meinen PKW ein Sachschaden. Der Verein hat dieses seiner Versicherung gemeldet. Diese Versicherung weigert sich den Schaden zu bezahlen, mit der Begründung das 1. das Ballfangnetz ausreichend ist, 2. das es schon viele Urteile beim BGH gibt, die immer für den Beklagten ausging. Ich habe noch kein einziges Urteil im Internet gefunden.

Meine Fragen: 1. Ist ein 6 oder 8 m Ballfangzaun der freifahrtschein für jeden Verein Sachschäden zuverursachen? 2. Gibt es solch Urteile wirklich? 3. Gegen wen muss ich Anklage erstatten, Verein oder Versicherung? Ich wohne auf einen Dorf und da ist es nicht sehr gut mit Verein streit anzufangen.