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Nein, das ist nicht erlaubt! Zumindest nicht über Whats-App!
Solange kein Vertrag zur Auftragsverarbeitung vorliegt, wovon ich ausgehe, ist die Übermittlung von personenbezogenen Daten an Dritte (der Whatsapp-Server) nicht erlaubt.
Da Whatsapp in den AGB die geschäftliche Nutzung ausschließt, werden die bestimmt auch keinen Vertrag zur Auftragsverarbeitung abschließen.
Zudem gibt es bei der geschäftlichen Nutzung noch weitere Fallstricke!