Wird Steuerrückzahlung auf Kindesunterhalt angerechnet?
Ich habe mit meiner Frau die Steuererklärung für 2013 gemacht und erwarte eine Rückzahlung. Wir haben unsere Berechnung zusammen gelegt, nun die Frage ob bei der nächsten Unterhaltsberechnung für mein Kind aus einer früheren Beziehung die Rückerstattung als Einkommen angesehen wird? Da dieses Geld ja auch zu mindesten 50% meiner Ehefrau zustehen müsste...
Grüße und Danke schonmal
Recht,
Unterhalt,
Kindesunterhalt