Inwieweit darf ich aus einem Lehrbuch zitieren und diese Inhalte veröffentlichen?

Hallo,

hab mal eine rechtliche Frage.

Ich fertige gerade für meine Abschlussprüfung Notizen an. Ich mache diese durch ein Notizen-Programm aus dem Internet, welches auch die Möglichkeit hat diese zu veröffentlichen.

Hierbei dachte ich mir, dass es vielleicht doch gar nicht verkehrt wäre diese auch für die Breite Maße als ,,Lernzettel“ und ,,Lernhilfen“ zu veröffentlichen.

Meine Notizen sind so umformuliert, dass ich sie verstehe und mit diesen lernen kann, aber vom Aufbau sind die Notizen am Lehrbuch orientiert. Es sind medizinische Notizen, die in jedem anderen Lehrbuch der Welt wahrscheinlich genauso drin stehen würden, ich wollte jedoch fragen, was ich dabei genau beachten muss.

Was gilt es GENERELL bei so etwas zu beachten? Darf ich den Inhalt meiner Notizen genau so gliedern wie in dem mir vorliegenden Buch, oder ist das irgendwie auch schon an das Urheberrecht gebunden? Generell muss ich aber bei meinen Notizen darauf achten nichts zu rezitieren, sondern alles eigenständig umzuformulieren, oder?

Es handelt sich hierbei nicht um medizinischen Studien oder dergleichen mit neuen Erkenntnissen für die Wissenschaft o.Ä., sondern lediglich um medizinische Fakten rund um den Körper, der Anatomie, des Herzen und alles, was man braucht, um bisschen Grundmedizin betreiben zu können.

danke im Voraus! Liebe Grüße!

Buch, Schule, Recht, Jura, Zitat, Ausbildung und Studium
Notfallsanitäter Gehalt?

Guten Tag,

mir stellen sich einige Fragen zum Gehalt des Notfallsanitäters, die ich mir so direkt im Internet nicht alle beantworten kann.

1. Das Einstiegsgehalt eines Notfallsanitäters liegt ca. bei 2900€ Brutto, wenn man nach dem Tarifvertrag des DRK's ausgeht (bin mir nicht sicher, wie gesagt, blicke nicht ganz durch). Kann man mit einem durchschnittlichen Einstiegsgehalt von ca. +-2900€ bei allen HiOrg als Notfallsanitäter rechnen, oder wo liegt das Gehalt ungefähr? Es wird ja nämlich immer geschimpft, dass NotSan's viel zu schlecht bezahlt werden. Da finde ich tatsächlich, vielleicht ändert sich meine Meinung später, wenn ich merke, dass es echt anstregend ist, eine Besoldung von 2900€ Brutto voll angemessen.

2. Bezahlt die Feuerwehr auch nach Tarif und ist das Gehalt i.d.R. besser / schlechter?

3. Wenn ich nach meiner Ausbildung als Notfallsanitäter meine Ausbildung zum Brandmeister mache und auf der Feuerwache als NotSan und Brandmeister eingesetzt werde, wie schaut meine Bezahlung aus? (Wir gehen von einer Verbeamtung aus).

Anmerkung: Ich durfte bei solchen Fragen immer wieder und oft lesen und zu hören bekommen, dass es bei dem Beruf nicht um die Bezahlung, sondern um das Herzblut geht und ich, wenn ich mir Gedanken über das Gehalt mache, mir etwas anderes suchen soll. - Ich will später nebenbei studieren, mein eigenes Leben führen, ausziehen und da möchte ich mir logischerweise ein finanzielles Bild machen. Eine Ausbildung als Notfallsanitäter werde ich sowieso machen, ganz gleichgültig wie die Bezahlung ausschaut, möchte mir aber im Vorhinein ein Bild des Gehaltes machen.

Liebe Grüße

Finanzen, Geld, Gehalt, Lohn, Rettungsdienst, Ausbildung und Studium, Notfallsanitäter, Beruf und Büro
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