Hallo ihr Lieben,
bei meiner Frage geht es um einen Vertrag, in einer Tanzschule, den ich 2010 abgeschlossen habe. Leider war mein Tanzlehrer etwas schlampig und ich habe mich auch nicht um einen Dauerauftrag gekümmert, es wurde aber auch nie angemahnt. 2012 habe ich mal eine Mahnung bekommen, darauf hin aber auch (unter Zeugen) eine mündliche Zusage von ihm, dass ich ab sofort nichts mehr bezahlen bräuchte, aber dennoch weiter tanzen könne. Jetzt habe ich berufstechnisch gekündigt und per Einschreiben (wie ich vermute) eine finale Mahnung über die noch offenen Gesamtkosten bis zu meiner Kündigung erhalten - hab sie aber noch nicht abgeholt. Jetzt stellt sich mir die Frage, ob hier die Verjährungsfrist auch schon gilt, immerhin ist der Vertrag 2010 geschlossen worden, jetzt haben wir Ende 2014, die 3 Jahre sind also rum, oder gilt das erst ab Kündigung? Dazu muss ich sagen, dass ich es mehrmals versucht habe, mit ihm in Kontakt zu treten, um eine Ratenzahlung zu vereinbaren und er hat mich immer wieder mit "passt schon" abgewimmelt (habe diese Whatsappnachrichten auch als Screenshot gespeichert). Was kann ich tun?