Wir wohnen in einem Reihenhaus (Mittelhaus; 6 Häuser gibt es in dieser Reihe). Jedes Haus in dieser Reihe hat zur Straße hin ein eigenes offenes Grundstück auf dem man z.B. das eigene Auto parken kann, eigene Mülltonnen abstellen kann, usw. Da wo die Grundstücke enden beginnt der öffentliche Fußgängerweg. Vor unserem Grundstück und dem des Nachbars links (letztes Haus in der Reihe) ist eine kleine „Grünfläche“, welche der Stadt gehört. Auf ihr wachsen zwei mittelgroße Tannen umgeben von Sträuchern. Diese Fläche ist mit Rindenmulch bedeckt. Wie das so ist, ab und zu kehrt man halt sein Grundstück, damit es einigermaßen nach Etwas aussieht. Und verstaut das was man gekehrt hat in der eigenen Mülltonne. Bis jetzt alles so weit, so gut. Der Nachbar, rechts, kehrt sein Grundstück auch. Das was er gekehrt hat kehrt er weiter auf den Fußgängerweg. Früher ließ er das Gekehrte am Bordstein auf der Straße (öffentliche Fläche) liegen. Mittlerweile kehrt er seinen „Dreck“ weiter bis auf die „Grünfläche“ (Fläche von der Stadt) vor unserem Grundstück. Sein Dreck liegt dann nicht auf sondern vor unserem Grundstück. Sieht halt nicht immer schön aus, zu unserem Nachteil. Das was er zusammenkehr ist wahrlich nicht viel, würde locker auf eine Handschaufel passen und in der Mülltonne nimmt es auch nicht viel Platz weg. Darf er das? Gibt es irgendwo Gesetze/Verbote/Regeln die so etwas regeln? Wo finde ich diese? Danke im Voraus.