Hallo,
ich habe privat einen gebraucht Wagen innerhalb der Familie gekauft und Ratenzahlung vereinbart, monatlich über einen Zeitraum von 1 Jahr. Alles im Kaufvertrag festgehalten. Ging am Anfang nicht anders.
Es wurden schon mehrere Raten fristgerecht gezahlt. Nun ging es in einem Streit um die Herausgabe des Fahrzeugbriefes, die nach der Anmeldung bei mir blieb und in mündlicher Vereinbarung wieder an den Verkäufer sollten, wurde vergessen. Im Vertrag steht auch keine Rückgabe davon, nur das dieser an mich übergeben wurde. Obwohl es "üblich" ist, wie bei einer Bank bis Komplettzahlung zu behalten. Verkäufer will diese mit Frist, wiederhaben.
Daraufhin wurde die komplette offene Kaufsumme an den Verkäufer überwiesen, damit das Auto in mein Eigentum übergeht und nicht nur der Besitzer bin.
Nun denkt der Verkäufer die "Rate" wurde ausgehebelt und weigert sich die Einmalzahlung zu akzeptieren, will alles zurücküberweisen (inkl. gezahlter Raten) und sagt der Vertrag wäre damit ungültig, Vertragsbruch meinerseits.

Wie ist die Lage nun? Für mich sieht es eher aus, kein Vertragsbruch meinerseits besteht, die Rate ist bisher rechtzeitig gezahlt worden, meine Leistung Geld ist eingehalten. Restliche Summe wurde vorzeitig bezahlt, zur Sonderzahlung ist nichts vermerkt.
Verkäufer begeht damit doch Vertragsbruch? Weil er die Leistung also das Auto zurücknehmen will und denkt es geht an ihn dadurch wieder über. Aber nun hat eine Nichtleistung und bricht den Vertag? Vertrag ist doch Vertrag. Ich zahle das Geld er stellt das Auto, dies kann er doch nicht einfach von jetzt auf gleich zurücknehmen, wenn ich alles Zahle?