weil ich grad nicht so lust hab was groß zu erklären notier ich mal alles in stichpunkten ...

  • vogelschreck, darf man nur mit erwerbsberechtigung kaufen
  • pyros verschiessen generell nur auf privat gelände
  • alle pyros mit BAM nummer sind legal
  • pyros mit BAM-PM I sind frei ab 18 und dürfen das ganze jahr lang benutzt werden, da sie unter das WaffG fallen und nicht unter das SprengG
  • pyros mir BAM-PM II nur mit erwerbsberechtigung (z.B. Vogelschreck)

von umarex gibt ne ganz gute auswahl, einige (weis nicht mehr welche genau)

explodieren in der luft wie eine normale sylvesterrakete

http://www.umarex.de/de/defense/gas-signalwaffen/pyrotechnik.html

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die frage ist zwar etwas älter, aber guck/frag mal im co2 air forum

da steht vllt. schon irgendwo ein datum und außerdem haben die leute da viel mehr kompetenz als diese Idioten auf dieser seiter hier (musst mal sehen was die leute so für dumme fragen stellen bzw. antworten, wenn mann nach "schreckschuss" sucht)

http://www.co2air.de

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Das was du da beschieben hast sind mehrere verstöße gegen das Waffengesetz, solltet ihr angezeigt werden bekommt ihr höchstwahrscheinlich ein Waffenverbot (WaffG §41 Abs.1 Nr.1)

Und eine Geld oder Haftstrafe, da ihr mehrere Straftaten begangen habt

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Ist das nun doch erlaubt(Schreckschuss)?

Morgen :) Habe mir vor kurzem eine Schreckschusswaffe gekauft. Davor hatte ich mich schlau gemacht was ich darf, soll und was nicht. Nun aber bin ich auf etwas gestoßen das mich sehr verwirrt. Und zwar ist das Abfeuern der Waffe ja nur in Notwehrsituationen usw, gestattet. Gerade aber habe ich das hier gefunden:

"(6) Jedes Schießen außerhalb von Schießständen ist erlaubnispflichtig. (7) Ausnahmen gemäß § 12 Abs. 4 WaffG: a) Notwehr, Notstand b) mit Signalwaffen bei Not- und Rettungsübungen c) mit Schußwaffen aus denen nur Kartuschenmunition verschossen werden kann aa) durch Mitwirkende an Theateraufführungen und diesen gleich zu achtende Vorführungen, bb) zum Vertreiben von Vögeln in landwirtschaftlichen Betrieben d) im befriedeten Besitztum – mit Genehmigung des Inhabers des Hausrechtes – mit Schußwaffen, aus denen nur Kartuschenmunition verschossen werden kann, e) mit Schreckschuss- oder Signalwaffen zur Abgabe von Start- oder Beendigungszeichen im Auftrag der Veranstalter bei Sportveranstaltungen, wenn optische oder akustische Signalgebung erforderlich ist."

So und laut dem Waffengesetz ist eine Knallpatrone Kartuschenmunition.

Bedeutet ja nun laut dem oben, da es mit Kartuschenmunition eine Ausnahme ist, dass man schießen darf.

Wenn ich nun aber meine Waffe nehme, irgendwo auf ein Feld gehe, dort schieße und die Cops kommen habe ich eine Anzeige am Hals weil es ja eigentlich verboten ist, laut der Ausnahme wiederum aber erlaubt.

Ich bin nun sehr verwirrt und wollte nun mal hier nachfragen wie es denn nun richtig "richtig" ist ^^ Danke :)

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Du hast es falsch verstanden, das

3. mit Schusswaffen, aus denen nur Kartuschenmunition verschossen werden kann,

bezieht sich auf die nachfolgenden unterpunkte a) und b)

3. mit Schusswaffen, aus denen nur Kartuschenmunition verschossen werden kann,
a) durch Mitwirkende an Theateraufführungen und diesen gleich zu achtenden Vorführungen,
b) zum Vertreiben von Vögeln in landwirtschaftlichen Betrieben,

du kannst es dir vorstellen als würde der unterabschnitt den überliegenden im Satz vollenden z.B. könnte man aus §12 Abs. 4 Nr.3 a folgenen Satz bilden:

"Einer Erlaubnis zum Schießen mit einer Schusswaffe bedarf nicht, wer auf einer Schießstätte (§ 27) schießt. Das Schießen außerhalb von Schießstätten ist darüber hinaus ohne Schießerlaubnis nur zulässig mit Schusswaffen, aus denen nur Kartuschenmunition verschossen werden kann, durch Mitwirkende an Theateraufführungen und diesen gleich zu achtenden Vorführungen,"
Und natürlich darf man nach Abs. 4 Nr.1 b auch auf eigenem befriedetem Gelände schiessen

http://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__12.html

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Das nervt mich jetzt irgendwie echt, ständig Antworten zum Thema Waffen zu Korrigieren, der einzige der hier bisher wenigstens ein bisschen recht hatte war "sejler" in einem Kommentar ...

Jetzt zum eigentlichen, zuerst zur entfernung, normalerweise misst man die Zugkraft bei Armbrüsten und Bögen in Pfund (bin selbst Bogenschütze, deswegen weis ich das) da wären 90kg ca. 200 Pfund und es gibt Armbrüste die sind sogar doppelt so stark, also ist die reichweite schonmal kein thema mehr, wenn man mit einem 35 pfund Bogen auf 100 meter kommt ...

Jetzt zur Präzision wenn gute Bogenschützen mit einem 35 Pfund Bogen auf 100 Meter einen Menschen treffen können und je höher die geschwindigkeit des Pfeils desto stabiler die Flugbahn ist bedeutet das man mit einer 6 mal stärkeren Armbrust selbstverständlich auch auf relativ hoher distanz eine Gezieltes Attettat verüben kann.

Und jetzt zu der Letalität, im normalen Sport, haben die Pfeile eine einfache Spitze, die bei Holzpfeilen sogar wie ein Bleistift angespitz wird ... zur Jagt jedoch gibt es spezielle Jagtpfeile die sich allerdings nur in der Spitze zu anderen Pfeilen unterscheidet und diese haben klingen und zum teil sogar wiederhaken um so Tödlich wie möglich zu sein.

Ganz vergessen zu bemerken, dass sowohl Bögen als auch Armbrüste neben Schusswaffen auch zur Jagt benutzt werden.

Also ja, man kann sowohl mit Bögen als auch Armbrüsten Attentate verüben

PS: Laut gesetz darf man sogar Bögen im gegensatz zu Armbrüsten und Schusswaffen in der Öffentlichkeit führen, da diese keine Waffen sind, da diese die Energie nicht speichern können und nur durch Muskelkraft benutzt werden

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Sind zwar schon genug antworten hier ab wie sagt man ja so schön "je mehr desto besser" ...

Also würdest du das tun, würdest sowohl du, als auch dein Vater diverse straftaten verüben d.h. deinen Eltern würde wahrscheinlich die Vormundschaft entzogen werden, weil man einem Kind, bewusst keine Straftaten verüben lässt und vorallem nicht mit tödlichen Waffen.

Dein Vater würde Jahrzehnte lang in eine Justizvollzugsanstalt kommen, weil er mindestens gegen ein halbes Dutzend gesetze verstoßen hat.

Und Du würdest, solltest du bereits Strafmündig sein auch sehr lange in den Justizvollzug kommen.

PS: Und das was ich gerade gemacht habe, nennt man korrektes Deutsch.

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Alle antworten sind falsch, laut gesetz reicht ein berechtigtes Interesse



WaffG § 42a

Verbot des Führens von Anscheinswaffen und bestimmten tragbaren Gegenständen


Abs.1 Es ist verboten
[...]
3. Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm


Abs.2 Absatz 1 gilt nicht
1.  für die Verwendung bei Foto-, Film- oder Fernsehaufnahmen oder Theateraufführungen,
2.  für den Transport in einem verschlossenen Behältnis,
3.  für das Führen der Gegenstände nach Absatz 1 Nr. 2 und 3, sofern ein berechtigtes Interesse vorliegt.Weitergehende Regelungen bleiben unberührt.

Abs.3
Ein berechtigtes Interesse nach Absatz 2 Nr. 3 liegt insbesondere vor, wenn das Führen der Gegenständeim Zusammenhang mit der Berufsausübung erfolgt, der Brauchtumspflege, dem Sport oder einem allgemeinanerkannten Zweck dient.

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Um einige Antworten hier zu korrigieren auf dem Schreiben, das man bekommt, wenn dem Antrag entsprochen wird steht drauf :

"Die für die Erlaubnis zu entrichtende Verwaltungsgebühr in Höhe von 55,00€ bitte ich unter Angabe des Aktenzeichens aktenzeichen bis zum datum zu überweisen."

Also nur eine Bearbeitungsgebühr für das austellen des KWS an sich und das Führungszeugnis (die 55€ sind in ganz NRW ein festpreis), das einzige was ich daran fragwürdig finde ist, dass es 2 monate dauert meinen namen im PC einzutippen

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zuerst, man lässt sich keine Illegalen waffen importieren.

außergerichtlich ist nix ... außergerichtliche einigungen gibt es nur in einem Zivilprozess, der besitz einer Illegalen Waffe wird allerdings Strafrechtlich verfolgt, und da das eine Illegale Waffe ist schätz ich mal ein paar Jahre knast, hab aber grad keine lust das WaffG nochmal durchzulesen, aber das steht da sicher irgendwo drin, wenn ich's finde, schreib ich nochma einen kommentar auf meine Antwort

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Ich weis zwar nicht was genau du meinst aber die waffen vom marktplatz sind nur vom aussehen her anders, ansonsten genau identisch mit den jeweiligen standart waffen, alsi bringt dir das ganze eh nichts


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Die frage ist zwar alt ich schreib mal auch was dazu, wenns nur um Silvester geht ist das eig. völlig egal, die Abschussbecher bei den 9mm haben sogar entlastungsbohrungen damit der druck eben kleiner wird und die 6mm haben halt keine, weil der druck so in ordnung ist.

Allerdings würde ich persönlich trotzdem die 8 oder 9 empfehlen einfach, weil es bei den 6mm so ****** fummelig ist die aus der dose und in die trommel zu packen

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Alles hat sein für und wieder, und wie "Bozz456" schon bemerkt hat, auf jedenfall 9mm

Dann man zu den vor und nachteilen,

Eine Pistole hat zwar mehr platz im magazin und mit ersatzmagazin geht das nachladen schneller, dafür können aber zufuhrstörungen auftreten und bei fehlzündungen muss nochmal repitiert werden

Ein Revolver hat zwar weniger platz in der Trommel und es dauert länger nachzuladen, dafür gibt's keine zufuhr störungen und bei fehl zündungen muss nicht repitiert werden

Wenn es bloß ums schiessen zum spaß geht, eine Pistole,

wenns um die selbstverteidigung geht, Revolver

Aber wenns auch zur selbstverteidigung eine Pistole sein soll, sollte man eine Pistole und dazu Munition nehmen, die beide zuverlässig sind, keine fehlzundungen verursachen und stark genug geladen sind, sodas keine zufuhrstörungen auftreten.

Und außerdem sollte es, wenn es um die Selbstverteidigung geht und man die Waffe deswegen dabei hat darauf achten ob die waffe sicher zu führen ist aber dabei auch schnell einsatzbereit ist.

Ich hab hier z.B. einen alten Revolver von meinem Vater, der einen Spannabzug hat (double action) deswegen schnell einsatzbereit ist und nur durch eine fallsicherung und korrigiert mich wenn ich falsch liege aber logischerweise müsste es trägheitshahn heissen, wenn es bei einer pistole trägheitsschlagbolzen heisst, jedenfalls ist der Revolver dadurch geladen und entspannt sowohl sicher zu führen als auch wenn nötig schnell einsatzbereit.

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Nur um's mal zu bemerken, wenn's richtig läuft wird sich ironischerweise das Szenario umdrehen, denn der Polizist (also gehen wir davon aus, dass er keine verstärkung hat und du deswegen noch nicht tot bist) könnte die gesetzlich vorgeschriebene laufsperre in der schreckschuss waffe erkennen und würde seine eigene waffe ziehen und platzpatronen haben gegen scharfe munition keine chance.

Und wärst du in Amerika wär's dem Polizisten wahrscheinlich sogar egal, wenn du eine eindeutig markierte spielzeugwaffe hättest und würde dich trotzdem mit min. 2 Magazinen füllen ...

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