Ich hatte vor etwas mehr als 5 Jahren einen selbst verschuldeten Unfall, der von meiner Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung anstandslos reguliert wurde. Es wurde sowohl der Schaden am Unfallgegner als auch der Totalschaden meines eigenen Fahrzeugs ersetzt. In den folgenden Jahren erhielt ich jedoch Beitragsrechnungen, bei denen dieser Unfall nie berücksichtigt wurde. Weder wurde die SF-Klasse reduziert, noch wurde der Versicherungsbeitrag erhöht. Mein Versicherungsvertrag enthält weder einen Rabattschutz, noch einen Rabattretter, und da mein Unfall mit einem Motorrad erfolgte, hätte ich laut Vertrag von SF16 auf SF2 fallen sollen.

Ich habe aktuell keinen Anlass, die Versicherung zu wechseln. Dennoch interessieren mich zwei Fragen:

  • Könnte der Versicherer nach mehreren Jahren eine (rückwirkende) SF-Rückstufung durchführen und in welchem Umfang könnte er Beiträge nachfordern?
  • Sollte ich doch irgendwann die Versicherung wechseln wollen, muss ich da befürchten, dass ich nur die SF7 (SF2 + 5 Jahre) übernehmen kann?