Situation ist kompliziert… :) Ich wohne seit 4 Monaten in einer WG mit zwei anderen Mädchen. Dem Vermieter gehört noch ein Zimmer im Keller, das ein viertes Mädchen ursprünglich als Lagerraum gemietet hat. Sie hat sich dann von ihrem Freund getrennt und ist dann kurzfristig in dieses Zimmer gezogen und nutzt bei uns Bad und Küche mit. Allerdings war sie sehr selten da und fast nie im Bad oder in der Küche - deshalb hat es uns nicht weiter gestört. Jetzt möchte sie ausziehen (logisch). Der Vermieter sucht jetzt händeringend einen Nachfolger und hat das Zimmer als tolles WG-Zimmer ausgeschrieben, das Teil unsere WG ist. Jetzt kamen schon einige Interessent/innen in der Erwartung an einem tollen WG-Leben teilzunehmen und öfters bei uns in der WG sich aufhalten wollen (ist ja auch menschenwürdig). Wir haben aber keinen Platz für einen 4.Mitbewohner und wollen eigntl auch eine 3er WG bleiben. Mit dem Mädchen davor war es etwas anderes, die war ja fast nie da… darf der Vermieter das rechtlich das überhaupt gegen unsren Willen? Vertraglich ist nichts geregelt…