Hallo zusammen,
ich arbeite schon einige Jahre in der Gastronomie, für mich ist es selbstverständlich. dass ich 10 Minuten vor Schichtbeginn anwesend bin. Nun habe ich den Arbeitgeber gewechselt. Hier ist es so, das ich verpflichtet bin, 10 Minuten vor Schichtbeginn umgezogen bereit stehen muss, bzw. schon beginne zu arbeiten. Tische übernehmen usw., das erste Tablett raus trage. Es wird angedroht, wenn man 10 vor nicht bereit steht, uns eine ganze halbe Stunde abgezogen wird. Heißt, ich bin meist schon 15 Minuten vor Schichtbeginn anwesend um einen kleinen Puffer zu haben.
Nach der Schicht das selbe Spiel.... Mir wird gesagt, ich hätte um 22 Uhr Feierabend. Danach muss ich meist noch meine Abrechnung machen, es kommt auch vor das ich noch einige Minuten warten muss bis sich ein Schichtleiter dafür Zeit nimmt. Bedeutet das ich oft erst um 22:20-22:30 fertig bin.
Jetzt meine Frage: Was zählt hier zur Arbeitszeit? Gehört die Abrechnung mit dazu, bzw. die 10 Minuten vor Schichtbeginn? Gibt es dazu Gesetzliche Vorgaben?
Ich konnte im Internet leider nichts dazu finden...
Danke