In unserer Wohnungseigentümergemeinschaft (4 Parteien) hat sich ein Wohnungseigentümer zwei Dachfenster nebst Sonnenschutzjalousien austauschen lassen, zuerst die Dachfenster. 11 Tage später wurden die Sonnenschutzjalousien angebracht. Rolläden z. B. sind bei uns lt. Teilungserklärung Sondereigentum, der nach dem Gesetz den gröstmöglichen Umfange haben soll. Sind die Sonnenschutzjalousien in diesem Fall Zubehör und damit Sondereigentum oder Gemeinschaftseigentum.