Hallo, mein Arbeitgeber möchte meinen Vollzeitjob in der Stundenzahl heruntersetzen und ich soll für die reduzierten Stunden einen Minijob, bei einer Firma annehmen, mit der wir zusammenarbeiten, da dort Arbeitskräfte fehlen. Also ein Tag in der Woche mit maximal 8 Stunden.

Wenn es nach Mindestlohn bezahlt wird, habe ich im Minijob knapp 300,00€ und im anderen Job 984,00€. Zusammen also knapp 109,00€ mehr als bisher.

Wird im Falle einer Kündigung durch den Arbeitgeber das Arbeitslosengeld nur vom Hauptjob berechnet und der Minijob gar nicht berücksichtigt? Wie wirkt sich das auf meine Rente aus bzw. welchen Urlaubsanspruch habe ich dann? Muss ich noch irgendwas beachten, damit mir keine Nachteile entstehen?