Hallo,

An unserer Schule gilt die Regel, das man ab mehr als 5 unentschuldigten fehltagen nicht zur Abiturprüfung zugelassen wird. Ich stell mir jetzt die frage was dannach passiert, bzw. Ob man im darauffolgenden jahr die 12 klasse wiederholen darf um dann in diesem jahr sein Abitur zu schreiben