Hallo ,

Ich habe eine Frage bezüglich meiner Eigentumswohnung die ich erworben habe.

Das Mehrfamilienhaus ist ca Baujahr 1960 11(Parteienhaus) und ich habe keinen eigenen Sicherungskasten in meiner Wohnung. Der Sicherungskasten befindet sich auf dem Stockwerk und ist für die 3 Parteien und ist Gemeinschaftseigentum.

Ich möchte einen eigenen Sicherungskasten im Zuge meiner Renovierung installieren (in meiner Wohnung,da ich Elektrik neu verlegen),was prinzipiell kein Problem ist. Die Zuleitungen die aus dem gemeinschaftsschaltschrank in meine Wohnung laufen sind Grade Mal zwei Kabel mit alten Drehsicherungen.

1 Sicherung und Kabel für Herd+Backofen

1 Sicherung und Kabel Steckdosen + Licht.

Dies ist aus Sicherheitsgründen viel zu wenig. Da wir auch eine neue Küche benötigen brauchen wir ein Update des gemeinschaftsschaltschrank.

Meine Frage wäre, ob die Hausverwaltung verpflichtet ist mir die entsprechende Leitung zu Verfügung zu stellen. Mir ist klar Bestandsschutz ist vorhanden, aber 2 Kabel und Sicherungen für eine Wohnung sind einfach nicht mehr zeitgemäß und sicherheitsgemäß. Hat jemand Erfahrung hiermit oder kann mir weiterhelfen?