Folgende Situation:

Arbeitnehmen hat die Spätschicht übernommen(sagen wir mal 15 bis 23 uhr)

Am Ende des Tages stellt sich raus das 240€ in der Kasse fehlen. Im Arbeitsvertrag steht nichts drin was bei Kassenmanko passiert. Ihr kann auch nichts nachgewiesen werden das sie etwas aus der Kasse entnommen hat( übetwachungskameras, zeigen etc). Nun will der Arbeitgeber das der Arbeitnehmer es aus der eigenen Tasche nachzahlt. Wie ist die Rechtslage?