Hallo Zusammen,
Ich habe Fragen ob jemand irgendwelche gesetzlichen Regelungen im folgenden Fall kennt. Ich habe ein WG Zimmer zur Untermiete für zwei Wochen gemietet. Durch einen Unfall habe ich einen kleinen Kratzer in einem Schreibtisch verursacht. Deswegen behält mein Untervermieter meine Kaution von 500€ ein und behauptet den Schreibtisch aufwändig reparieren zu wollen. Ich befürchte, dass er dafür 100 bis 200€ von mir haben will. Eine Haftpflichtversicherung habe ich leider nicht.
Gibt es Regelungen wie viel er von mir verlangen darf für einen Kratzer bzw. Schramme von 2 bis 3 cm Länge? Ich habe ihn gebeten mir die restliche Kaution schon zurück zu zahlen, also mindestens 300€, damit ich sie für meine nächste Miete und kommende Kaution verwenden kann. Wie lange darf er die Kaution einbehalten?
Den genauen Fall erläutere ich im Folgenden:
Ich habe das WG Zimmer für knapp 4 Wochen zur Untermiete gemietet während mein Untervermieter im Urlaub war. Dafür habe ich 400€ Miete und 500€ Kaution bezahlt.
Beim Unfall saß ich auf dem Schreibtisch Stuhl am Schreibtisch und habe mich zurück gelehnt. Der Stuhl hat eine Lehne, die man feststellen oder lösen kann, sodass man sich mit dem Stuhl nach hinten lehnen kann. Hinter mir waren die Wand, ein Heizkörper, der mir etwa bis Kopfhöhe ging und ein schwerer Spiegel, der unbefestigt auf dem Heizkörper stand. Beim Zurücklehnen ist der Spiegel auf mich gefallen und Zerbrochen. Bis auf ein paar Tage Kopfschmerzen ist mir dabei nichts passiert. Hätte aber schlimmer enden können. Spielt dabei auch Fahrlässigkeit seinerseits eine Rolle den Spiegel einfach unbefestigt auf die Heizung zu stellen und damit eine gefährliche Situation in Kombination mit dem Schreibtischstuhl zu verursachen? Es war ein billiger
Spiegel und ich habe mich mit ihm auf 25€ geeinigt, für die er einen neuen Spiegel bekommen könnte.
Die Schramme auf dem Schreibtisch hatte ich nicht bemerkt. Kurz bevor er frühzeitig aus seinem Urlaub zurück kam, habe ich den Schreibtisch abgewischt und sauber gemacht wobei mir auch da die Schramme nicht aufgefallen war. Entweder ich dachte sie war schon vorher da oder das mit dem Spiegel war anschließend passiert, das wusste ich nicht.
Er kam knapp 2 Wochen früher aus seinem Urlaub zurück, was er mir zwei Tage vorher sagte und fragte ob ich zu Freunden gehen kann. Wir haben uns darauf geeinigt, dass wir die Untermiete schon frühzeitig beenden, und ich von den 400€ den Anteil von 144€ zurück bekomme. Abzüglich der 25€ von dem Spiegel also eine Rückzahlung von 119€ und der 500€ Kaution.
Nachdem wir das vereinbart hatten und ein Tag keine weitere Reaktion kam, bekam ich eine Nachricht, weshalb ich ihm von der Schramme nichts erzählt hatte. Er behauptete, dass es ein 800€ Schreibtisch ist, den er wieder verkaufen wollte, und der jetzt soo viel an Wert verloren hätte. Das kam mir so vor als würde er es als Vorwand nehmen, möglichst viel von meinem Geld einzubehalten. Aber da kann ich mir nicht sicher sein, dass er solche Gedanken hatte. 800€ Schreibtisch kann ich mir kaum vorstellen aber es ist ein Höhen verstellbarer. Allerdings ist man bei gebrauchten Gegenständen ja schnell beim halben Preis. Geschätzt also 400€ Verkaufspreis, wenn die 800€ stimmen. Für die Schramme hätte ich ihm in diesem Fall vielleicht bis zu 50€ gegeben. Er sprach davon den Schreibtisch komplett neu laminieren lassen zu wollen.
Ich habe den Vorschlag gemacht, dass er den Schreibtisch (da er ihn ja verkaufen will) , in ebay Kleinanzeigen einstellen kann und ich bei der Verhandlung, wenn ein Käufer kommt, den Differenzbetrag durch die Schramme zahlen kann. Darauf antwortete er "ok". Dann hatte ich ihn gefragt, ob er mir die 119€ Rückzahlung + den Anteil der Kaution zurück zahlen kann (abzüglich eines Betrages den er für die Schramme einschätzt und den wir dann beim Verkauf noch genauer verhandeln). Darauf ist er kaum eingegangen und sagte, dass er Angebote für eine Reparatur einholt. Ich befürchte, dass er nur Angebote einholt um Geld von mir zu bekommen und die Reparatur nicht durchführt. Aber wie gesagt, ich kann nicht sicher sein, was er für Gedanken hat.
Das ist die Beschreibung des ganzen Falls bis jetzt.
Daher meine Fragen gibt es Regelungen darüber:
- wie viel kann er von mir für diese 2-3cm Schramme verlangen?
Ich würde Sie mit einem Rechteckigen, weißen Stück als Cover up sauber überkleben und den Schreibtisch dann verkaufen. Ist zwar dann noch zu sehen aber optisch kaum störend. Bis zu 50€ Schadensersatz halte ich gefühlt für angemessen. Kann er hunderte Euro von mir verlangen?
- hat es irgendeinen Einfluß, dass er den Spiegel so fahrlässig da hin gestellt hat und damit auch seinen Anteil an dem Unfall hat, der auch nicht ganz ungefährlich für mich war?