Ein Rasierer wäre hier wohl angebracht. Dazu gibt es Rasierschaum, oder einfach unter der Dusche. Es ist zudem nichts verbotenes. ;)

Peinlich einen Rasierer zu kaufen? Glaube kaum. Wenn Dich jemand fragt, wieso du das kaufst, was keiner tun wird, dann sag, ist für deinen Bruder.

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Ist zwar spät, aber mich nervts genauso.
Für nicht ganz so helle Köpfchen im "KURZFORMAT"

- Käufer ist verpflichtet Nachbesserung zu fordern "ZWEI MAL"

- Verkäufer täuscht nicht arglistig /Patronen waren schon immer mal kaputt und mal heile (vor allem bei den Re-Fill Systemen)
- Käufer bewertet negativ -> es entsteht sehr wohl ein Schaden beim Verkäufer
- Diese Bewertung ist unberechtigt, da der Käufer unberechtigt bewertet hat. Wer der Meinung ist er möchte alles 100% und alles um die Ecke kauft nicht im Internet, so gehts nämlich schneller!! - kostet blöderweise nur meist mehr. Käufer hätte also Artikel reklamieren MÜSSEN.

- Durch die negative Bewertung gegen die der Verkäufer keine Chance hatte, da der Käufer einfach zu Faul war seine Vertragspflichten nach zu gehen, ist ein erheblicher Schaden entstanden.
- weniger Leute kaufen oder überlegen es sich zweimal. Das kann teilweise ein Schaden von bis zu 3000 € am Tag sein.
- Ich würde es auch einklagen und ich würde auch gewinnen. Bewertung ist keine Meinungfreiheit in diesem Sinne, sondern wird erst dazu wenn alles berücksichtigt wurde. (Nachbesserung)

 

Bin gerne für weitere Fragen da.

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