Wenn ein Transgender absichtlich mit dem alten/falschen Namen oder Geschlecht angesprochen wird, obwohl der Ansprechende weiß, dass der angesprochene Transgender sich dadurch schlecht und zurückgeworfen fühlt (in jedem Fall negativ), ist das dann in jedem Fall juristisch gesehen Beleidigung; nur wenn der Transgender den Ausweis schon geändert hat; oder gar nicht? Gibt es dazu überhaupt Gesetze oder juristische Entscheidungen?