Hallo,

wenn jemand beispielsweise 50.000€ durch eBay-Betrug erlangt, bei insgesamt 1000 Geschädigen (jeweils 50€ pro Betrug).

Es kommt zur Verhandlung, dort wird jedoch nur die Strafe verhängt, nicht aber den entstandenen Schaden.

Nehmen wir an, von den 1000 Leuten zeigen ihn 500 an und 150 erwägen zivilrechtliche Schritte. Bedeutet diese Tatsache, dass der Betrüger "nur" für 500 Betrugsfälle belangt wird (nicht für 1000) und er nur den Schaden von den 150 Leuten mit der zivilrechtlichen Klage begleichen muss ?

Hoffe, dass jemand in der Lage ist, mir in dieser Angelegenheit weiterhelfen zu können.