Das war bestimmt so ein Interviewer aus Baden-Württemberg oder Bayern.

Die haben es einfach nicht drauf, als von wie zu unterscheiden. Die sagen zu allem wie.

In diesem Fall ist als richtig!

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Hallo Sozialist69,

durch diese Handlung kannst du Probleme bekommen!

Solche Handlungen werden durch das Ordnungswidrigkeitengesetz verboten.

In deinem Fall ist es der Paragraph 118 des OWiG (Belästigung der Allgemeinheit), welcher es dir verbieten würde. Auch Paragraph 119 (1) 2. des OWiG (Grob anstößige und belästigende Handlungen) würde es dir verbieten.

Du siehst, dass du damit wenig Chancen hast. Meldet dich jemand bei Ordnungsamt oder der Polizei, hast du schnell mal eine Ordnungswidrigkeitenanzeige am Hals.

Zum einen ist es aber auch sehr ekelhaft für kleine Kinder. Stelle dir bitte vor, ein Kind welches bspw. 6 Jahre alt ist, sieht so einen Aufdruck... Die Geschreie der Eltern werden auch laut sein.

Ich kann mir kaum vorstellen, dass du mit diesem Shirt weit kommst.

LG

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Wenn das Kind längere Zeit und ohne Entschuldigung zur Schule kommt, kann es gut sein, dass die Polizei vor der Tür steht! Doch Vorsicht! Den Spaß gibt es nicht kostenlos! Die Eltern bekommen wöchentlich eine Rechnung zugesandt! 

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