Hallo,

unser Vermieter weigert sich die Kellertreppe mit einem Zaun/Gitter/Tor abzusichern. Sowohl seitlich (3 m Fallhöhe auf Beton) als auch an der Treppe selbst.

Kann mir jemand hier Quellen zu Rechtsvorschriften diesbezüglich nennen?

Ich gehe davon aus der Vermieter ist verpflichtet hier für Sicherheit zu sorgen (es sind Kleinkinder im Haus). Oder liege ich da falsch?

Vielen Dank für eure Hilfe