Durch ein notariellen Vertrag ging das Eigentum eines Einfamilienhauses von Person A auf B über. A erhält ein lebenslanges Nießbrauchrecht, B wird Eigentümer des Hauses.

Unbekannte Person C beschädigt ein festverbundenen Monitor innerhalb des Wohngebäudes. Wer hat Anspruch auf Schadensersatz ggü. C? A-Nießbräucher oder B-Rechtlicher Eigentümer?