Mich würde es mal interessieren ob ich rein zur Gefahrenabsicherung (z.B. zur absicherung einer Unfallstelle) an der es Verlezte gibt an meinem Privat PKW ein Blaulicht verwenden darf?Bin selbst im DRK aber da kann mir keiner weiterhelfen und im Netz habe ich auch noch nichts konkretes dazu gefunden.Bedanke mich schon mal im Voraus für nützliche und sachliche Antworten