Folgender Fall:

Frau S. und Herr L. haben geheiratet. Frau S. hat dabei den Namen von Herrn L. angenommen und heißt somit Frau L.

Im Laufe der Zeit stellt sich heraus, dass der Nachname L. nicht passend und in der Zukunft eher hinderlich sowie für die eigenen Kinder zum Nachteil genommen werden kann (z.B. Mobbing, etc.)

Kann nun in der bereits laufenden Ehe der Nachname geändert werden? In diesem Fall würde Frau L. wieder ihren Mädchennamen (Frau S.) haben wollen und Herr L. entsprechend Herr S. heißen wollen.

Kurzform: Nachträglich statt dem Nachnamen des Mannes auf den ursprünglichen Nachnamen der Frau wechseln aus persönlichen Gründen und zum Schutz der Kinder im Bezug auf künftiges Mobbing.