Also habe das hier bei Studis-Online gefunden

Das kommt drauf an. Er ist Jugendlicher im Sinne des Jugendarbeitsschutzgesetzes und darf dementsprechend nicht länger als 40 Stunden die Woche arbeiten. Wenn er in seinem Ausbildungsbetrieb diese Summe nicht erreicht, darf er schon noch einen Nebenjob annehmen. Aber das muss unbedingt mit dem Ausbildungsbetrieb abgesprochen werden. In der Regel steht es im Vertrag, dass man die Erlaubnis einholen muss. Ansonsten wäre das ein Kündigungsgrund. Zudem darf die Ausildung darunter nicht leiden. Also wenn er zu spät zur Berufsschule kommt, weil er noch so lange putzen musste etc kann die Erlaubnis widerrufen werden. .

sowie das hier: .

Ja, auf jeden Fall, ab 16 darfst du jobben (auch auf 400.- Basis) solage es nicht über die magische 40 stunden grenze die Woche geht, wäre gut wenn du nicht über 400.- gehst weil ab dann wirds versteuert