Fogender Sachverhalt: Ein Bestatter wurde beauftragt, den Toten, der ins Ausland von einer ausländischen Firma überführt werden sollte, aus der Pathologie zur Kühlung zu überführen., bis die ausländischen Kollegen ihn hohlen. Dafür wurden die Kosten besprochen und ausgewiesen.

Nachdem der Leichnam des Verstorbenen durch den Bestatter überführt wurde fing der Alptraum an:

Zunächt wurde erst im Nachhinein klar, dass für die Abholung des Toten eine Gebühr von 56,00 fälltig werden würde, wenn es innerhalb der Geschäftszeiten pssieren würde-außerhalb der Geschöftszeiten wurde der Betrag nciht spezifiziert. Ferner wurde im nachhinein deutlich, dass das Anleiden des Verstorbenen innerhalb der Räumlichkeiten des Bestatters mit 380,00 € berechnet werden würde. Wohlgemerkt sind diese Gebühren zwingend anfallend, da vom bestatter verlangt wird, dass der ausländische Kollege den Sarg vor ihnen verlötet.

Als die Familie die fehlende Transparenz zu Beginn der Auftragserteilung thematisierte, wurde der Bestatter ausfällig, und war der Famile or, zu feilschen und leistungen umsonst haben zu wollen.

Ferner thematisierte die Familie eine Sorge, da der bestattungshälfer in seinen Aussagen unklare Andeutungen machte, der Köper des Verstorbenen würde dauerhaft auf dem Versorgungstisch liegen- bei deutliche mehr Grad als im Kühlraum.

Daraufhin reagierte der Bestatter mit Telefonterror und sagte die Familie solle den Toten SOPFORT von Kollegen abholen lassen und weiterhin würde man den Versorgungsraum nicht an die Kollegen vermiete- eingesargt vor ihren augen müsste man traotzdem. Das heißt, man würde dafür indirekt sorgen, dass der Tote unversorgt und unbekleidet in den engültigen Sarg- den man nach dem Auslänischen Gesetz des Landes nicht mehr öffnen dürfe- gelegt werden würde.

Nun die Frage: Was tun bei einer derartigen schickane und derart unmenschlichen Vergalten?

Wo beschweren?

Danke!