Unser Nachbar hat vor 4 Jahren ein Schwimmbad errichtet und deshalb sein abfallendes Grundstück so durch errichtete Mauern (auf der Grundstücksgrenze) erhöht, dass dies machbar war. Diese Mauer hat zu unserem Grundstück hin teilweise eine Höhe von ca. 2 m und sollte eigentlich nach Fertigstellung des Schwimmbades verputz und gestrichen werden, auch zu unserer Sete hin. Passiert ist bis dato nichts. Wir schauen täglich auf die nackte Wand. Dies sieht halt nicht schön aus und passt so gar nicht zu unserem gepflegten Grundstück. Jetzt meine Frage: ist unsere Nachbar nicht verplichtet, diese Mauer wenigstens so herzurichten, dass der Witterung einigermaßen Stand hält. Ich hatte ihm sogar angeboten, diese von unserer Seite aus teilweise zu verputzen und zu streichen. Doch da kam die Antwort: Das dürfen sie nicht. Die gehört zu meinem Grundstück. Dann gehe ich zum Anwalt. Dabei könnte er doch froh sein, dass jemand das für ihn übernimmt. Hat der Nachbar Recht mit seiner Aussage, darf ich das wirklich nicht tun?