Haben einen Peugeot Traveller gebraucht mit 82.000 km für 23.300 € beim Händler gekauft, mit Probefahrt. 1 Jahr Garantie auf Getriebe und Motor. Entfernung zwischen Händler und Wohnort einfach 400 km. Auf der 1. Abholfahrt sprang nach 150 km der 1. Gang immer raus. Auto zurückgefahren, Händler wechselt überholtes Getriebe ein. 2. Abholfahrt nach 220 km offenbar Zylinderkopfdichtung, Ferndiagnose mit Foto und Video durch Handler. Auto nicht mehr fahrbereit. Händler holt Auto ab.

In beiden Fällen Anfahrt mit 2 Fahrzeugen und jeweils Überführungskennzeichen. Kosten bisher nur für Sprit und Kennzeichen rund 300 €.

Bisher alles noch gütlich, Händler verweigert jedoch Kostenübernahme für unsere Aufwendungen, die ja durch das mangelhafte Fahrzeug verursacht wurden. Haben wir Anspruch? Fällt das also unter "Wegekosten"?

Wir möchten das Fahrzeug behalten. Kann der Händler einseitig vom Vertrag gegen unseren Willen zurücktreten, weil er durch die zusätzliche Reparatur seinen Gewinn einbüßt, ihm also die Reparatur zu teuer ist?

Danke im voraus für Hilfe!

Britta