Welche Stelle ist dem Ordnungsamt einer Stadt übergeordnet?

Hallo liebe Usergemeinde,

gehen wir einmal von folgendem Sachverhalt aus:

In regelmäßigen Abständen finden an Sonn- und Feiertagen auf einem Supermarktparkplatz Flohmarktveranstaltungen statt. Unmittelbar an den Parkplatz grenzt ein Alten- und Pflegeheim, sowie eine Seniorenwohnanlage. Aufgrund baulicher Gegebenheiten werden die Marktstände nur ca. 6 Meter von den o.g. Gebäuden entfernt aufgebaut. Der Aufbau der Marktstände beginnt in der Regel bereits vor 6 Uhr morgens und ist mit einer entsprechenden Geräuschkulisse (öffnen und zuschlagen von Autotüren, werfen von Zeltstangen und Paletten, laute Gespräche und Gelächter) verbunden. Der laufende Flohmarktbetrieb selbst ist ebenfalls lauter als der Geschäftsbetrieb/ Autoverkehr auf dem Supermarktparkplatz unter der Woche. Hinzu kommt ein absolut chaotisches Parkverhalten der Flohmarktbesucher. Anwohnerparkplätze, abgesenkte Bordsteine, Zuwegungen für Rollstuhlfahrer und selbst Rettungswege werden rücksichtslos zugeparkt. Den Ordnungsdienst des Veranstalters interessiert das nicht und selbst bei Hinweisen auf Fehlverhalten und Bitte um Regulierung bleibt dieser untätig. Mehrfach haben sich aus diesem Grund nun schon Anwohner an das zuständige Ordnungsamt gewandt und Fotos sowie Videoaufzeichnungen als Beweise vorgelegt. Es haben auch schon zwei Ortstermine mit Mitarbeitern des Ordnungsamts stattgefunden. Den Beschwerdeführern wurde zugesichert Rücksprache mit dem Veranstalter zu halten und sich dann wieder zu melden. Das zugesagte Feedback des Ordnungsamts erfolgte jedoch nicht und die Flohmarktveranstaltungen gehen in unveränderter Form weiter. Nach §69a der Gewerbeordnung hätte das Ordnungsamt die Möglichkeit weitere Veranstaltungen zu untersagen, diese jedoch zumindest auf ein für die Anwohner erträgliches Maß zurecht zu stutzen. Selbst wenn §69a der Gewerbeordnung hier nicht greifen würde, bliebe noch der Ansatz dem Veranstalter wegen fortgesetzter Verstöße gegen das Sonn- und Feiertagsgesetz bzw. gegen das Landes-Immissionsschutzgesetz die Genehmigung für weitere Veranstaltungen dieser Art zu entziehen. Alten- und Pflegeheime sind durch den Gesetzgeber schließlich nicht umsonst unter einen besonderen Schutz gestellt. Trotz aller Verweise auf die zuvor genannten Aspekte bleibt das Ordnungsamt jedoch untätig.

Nun meine Frage:

Sofern man nicht gleich einen Anwalt einschalten und Unterlassungsklage gegen den Veranstalter anstrengen will, an wen kann/sollte man sich wenden, wenn das Ordnungsamt auf Mißstände hingewiesen wurde, aber trotzdem untätig bleibt?

Mit bestem Dank CyclonSword

Recht, Behörden
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