Kostenübernahme nach nicht Einhaltung des Einzugdatums?

Hallo ihr lieben, ich entschuldige mich schon einmal für den langen Text aber hier muss ich etwas ausholen:

Mitte März habe ich mir eine Wohnung angesehen, die zu diesem Zeitpunkt noch im Umbau war. Hab mich spontan verliebt und zugesagt (Ende März). Da der Vermieter mir versicherte das die Wohnung zu Ende Mai fertig sei und ich zum 15.06. einziehen könnte, kündigte ich meine damalige Wohnung fristgerecht zum 30.06.

Ende April zeichnete sich für mich schon ab, das die Wohnung nicht rechtzeitig fertig sein würde und sprach den Vermieter darauf an. Er kontrollierte nichts und sagte mir ich solle mir keine Gedanken machen.
Mein Vater ist selbst Heizungsmonteur und Wasserinstallateur. Als er mit mir in der Wohnung war hat er diesbezüglich einige Missstände festgestellt und diese sofort dem Handwerker und Vermieter mitgeteilt. Wieder wurde vom Vermieter nichts kontrolliert und abgewiegelt. Ende Mai dann die erste Verschiebung des Einzugtermins auf den 20.06.

Der Handwerker hat sich durch die Korrektur leider sehr angegriffen gefühlt, uns daraufhin verbal beleidigt, einige Arbeiten herausgezögert und uns letztendlich den Zugang zur Wohnung durch das einsetzen eines anderen Schlosses verweigert.

Dann kam am 18.06. ein neuer Einzugstermin: 27.06.

Am 25.06. dann der Schock… Ich kann erst zum 01.08. in die Wohnung.

Die Möbel konnte ich in eine andere Wohnung des Vermieters stellen und ich selbst wohne aktuell bei meinen Eltern.

Der Vermieter hat auch diesmal nichts kontrolliert und nun hatte ich einen Termin mit dem Vermieter in der Wohnung. (Auf diesen Termin musste ich drängen)

Tja was soll ich sagen… Am 01.08. kann ich nun leider auch nicht einziehen. Wann ? Keine Ahnung…

Jetzt hätte ich spontan die Möglichkeit in eine andere Wohnung (von meiner alten Vermieterin) zu ziehen. Könnte ich dem aktuellen Vermieter die Kosten einer Umzugsfirma in Rechnung stellen?

Kündigung, Umzug, Mieter, Mietrecht