Hallo,

in meinem Arbeitsvertrag ist festgehalten, dass für mich die gleichen Kündigungsfristen gelten wie die gesetzlichen für meinen Arbeitgeber, d.h. die Frist verlängert sich auch für mich je nach Länge der Betriebszugehörigkeit.

Im Wesentlichen interessiert mich nun die Frage, ob es für die Berechnung der Kündigungsfrist eine Rolle spielt, ob man in Teilzeit oder Vollzeit tätig ist. Ich vermute, das ist unerheblich- aber weiß es jemand genau?

Viele Grüße