Sehr geehrte Damen und Herren,

ich wurde letztes Jahr im Juli fristlos aus der Bundeswehr nach §55Abs.5 entlassen. In dieser Zeit studierte ich an der Bundeswehruniversität in München und hatte bist zur Entlassung keinen Urlaubstag in Anspruch genommen. Nun verlangt die Bundeswehr die Rückzahlung eines zu viel ausgezahlten Gehaltes. Im Gegenzug möchte ich jedoch die Abgeltung meiner verbliebenen Urlaubstage.

Antwort Seitens Bundeswehr: lt. Nr.5 Absatz 2 der Ausführungsbestimmung zur Soldatenurlaubsverordnung seien alle Urlaubsansprüche mit dem Ausscheiden aus der Bundeswehr erloschen.

Leider kann ich diese Ausführungsbestimmungen nirgends finden. Wo könnte ich diese Ausführungsbestimmungen herbekommen ?

Von einem Anwalt hörte ich, dass seit einiger Zeit eine Auszahlung der nicht genommenen Urlaubstage möglich sei. Stimmt dies ?

Ich wäre sehr sehr dankbar für hilfreiche Antworten!

Mfg Crytek