Grundsätzlich kann die Polizei oder die zuständige Verkehrsbehörde deine Adresse herausfinden, wenn du dich nicht an die Zahlungsaufforderung hältst. Allerdings kann es sein, dass es in deinem Fall aufgrund der ungenauen Angaben schwieriger wird, deine Adresse zu ermitteln. Es könnte aber auch sein, dass die Behörde deine Daten bereits hat, z.B. durch eine frühere Kontrolle oder durch die Meldedatenbank.
Es ist üblich, dass du nach einer Schwarzfahrt einen Beleg erhalten, der dir eine Zahlungsfrist von 14 Tagen gibt. Dieser Beleg ersetzt einen Brief und ist rechtens, wenn er alle notwendigen Informationen enthält. Der Beleg muss z.B. den Tatvorwurf, das Datum, den Ort und den Betrag der fälligen Zahlung enthalten.
Es ist wichtig, dass du die Zahlung fristgerecht leisten, um weitere Kosten oder rechtliche Schritte zu vermeiden. Wenn du jedoch Zweifel hast, ob der Beleg gültig ist oder ob die Forderung berechtigt ist, empfehle ich dir, dich an einen Anwalt oder eine Verbraucherzentrale zu wenden