Um einen Drängler anzuzeigen ist eine Dashcam nicht sinnvoll sondern sinnlos.

Aufzeichnungen von Dashcams werden hierzulande nur als Beweismittel zugelassen, sofern sie den Bestimmungen des Datenschutzes entsprechen und zur Aufklärung eines Unfalls beitragen.
Aufgrund der Datenschutzbestimmungen sind permanente Aufzeichnungen mit einer Dashcam nicht erlaubt, weswegen heutige Dashcams nur im Loop aufzeichnen. Das bedeutet, dass die Aufzeichnung von Bild (und Ton) nach ca. 180 Sekunden unterbrochen und erneut gestartet wird, wobei die vorherige Aufzeichnung überschrieben wird.
Lediglich bei einem Crash wird die aktuelle Aufzeichnung automatisch gespeichert, sofern die Sensoren der Dashcam auch einen Crash als solches erkennen.
Wer permanent seine Umgebung in Bild (und ggf. Ton) festhält, riskiert sogar ein eine Strafe von bis zu 50.000 Euro.
Im Grunde genommen könnte der Drängler im Falle einer Anzeige wegen seines Fehlverhaltens unter Beweißmittelvorlage einer Videoaufzeichnung sogar eine Anzeige wegen Verstoßes gegen den Datenschutz gegen den Aufzeichner geltend machen.

Dein Cousin, so wie jeder andere Verkehrsteilnehmer, sollte sich bei vorschriftsmäßiger Fahrweise von Dränglern nicht beirren lassen.
Diese finden irgendwann ihren Baum / ihre Mauer, werden durch eine Anzeige aber kaum für die Zukunft geläutert.

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