Welche strafrechtlichen folgen hat ein Beitritt in die kurdische Volksverteidigungseinheit "YPG" in Deutschland nach einem Syrien Aufenthalt?
Hallo zusammen,
wie sieht die Rechtslage in Deutschland aus wenn man sich als deutscher Staatsbürger z.B. der kurdischen Volksverteidigungseinheit "YPG" anschließt um mit ihnen GEGEN den "IS" zu kämpfen und dannach zurück nach Deutschland kommt? Wird gegen einen dan juristisch ermittelt und wenn ja was für Anwälte sind auf diese Art von Strafverfolgung spezialisiert, weiß das zufällig jemand?
Danke für die Hilfe
PS: Die Volksverteidigungseinheit YPG wird weltweit nicht als Terroristischevereinigung oder Organisation eingestuft.