Hallo, ich habe Anfang letztes Jahres eine Zahlungsaufforderung von der GEZ erhalten. Für 2012 bis jetzt. Für die Zeiträume ab 2015 habe ich erfolgreich einen Einspruch eingelegt, da ich in einen Haushalt gelebt habe, wo es schon bezahlt wird. Ich bin damals in 2012 meine erste Wohnung eingezogen und habe diese bei der GEZ angemeldet. Da ich damals Leistungen bezogen hatte, hatte ich die Befreiungen eingeschickt. Doch Aufgrund eines Fehlers wurde für mich zwei Konten angelegt. Dies hatte ich telefonisch korrigiert und hatte die Befreiungen erneut damals eingeschickt, worauf mir telefonisch der Eingang und die Korrektur bestätigt wurde. Da es mehr als 10 Jahre her ist, habe ich natürlich keine Beweise mehr. Aber soweit ich mich entsinnen kann, ging es um die ersten 1 1/2 Jahre in denen, ich sozusagen fälschlicher weise 2 Konten hatte(danach habe ich die Befreiungen eingeschickt und und von der GEZ nie wieder was gehört). Ich habe in der Wohnung bis 2015 gelebt. Woran ich mich erinnern kann, ist dass ich damals noch beim Jobcenter doppelt die Befreiungen eingefordert habe. Die Gez behauptet nun dass sie mir für die ganzen Zeiträume Fesetsetztungbescheide geschickt hat. Für die ersten 1 1/2 ist es möglich da wie obern beschrieben der Irrtum erst später korrigiert wurde. Aber danach habe ich nach meinen Wissens keine Festsetzungsbescheide erhalten. Zudem ist es generell skurril, dass die angeblichen Festsetzungsbescheide jetzt erst angefordert werden. Meine Fragen sind: Kann man einen Zustellnachweis schon außergerichtlich anfordern. Speichert das Jobcenter die Anfrage zur erneuten Zustellung der Befreiungen?