Hallo, alle Pächter in unserem Kleingarten haben Euro 120,00 für den Einbau einer

Wasseruhr gezahlt. Die Uhren wurden im April 17 eingebaut, der Garten wurde

im September 17 verkauft. Es wurde keine Wasser vebraucht. Der Vorstand hat für die 5 Monate alte Wasseruhr Euro 40,00 zurückerstattet, ob wohl lt. Beschluss des

Vorstands die Wasseruhren den Pächtern gehören. Der neue Pächter musste also für die Wasseruhr nichts bezahlen. Ist das so richtig ?

(Die Wasseruhr wurde in die Wertermittlung der Laube mit aufgenommen)

Ich würde mich über eine Antwort sehr freuen.