Hallo zusammen, ich habe eine Frage bezüglich des Arbeitsrecht bei minderjährigen. Meine Tochter macht momentan ein unbezahltes Praktikum bei einem Einzelhandel. Dort sollte sie wöchtenlich 37,5 Std arbeiten, hat aber, laut Dienstplan dort, nur 27,5 Std. gearbeitet. Somit war dies nicht ihr Verschulden, sondern das der Filialleiterin. Nach einem Monat (Feb.) fiel dies auf und nun soll sie die Stunden im März nachholen. Meines Wissens nach ist dies Arbeitsrechtlich nicht richtig, da sie dann mehr als 37,5 Std wöchentlich abreiten müsste. Hat hier jmd. Erfahrung, denn ich kann im Internet nur finden, dass, sollte sie die Stunden wöchentlich (37,5) nicht einhalten, nur in der gleichen Woche nacharbeiten darf. Dankeschön!