Also wenn du dich für den gratis-account registriert hast, musst du natürlich kein geld bezahlen. Premium haben sie soweit kein Angebot, welches direkt 96 € kostet, und wenn, dann hättest du irgendwo auch angeklickt haben müssen, das du per Rechnung bezahlen willst. Guck nochmal, ob die Seite, auf der du dich angemeldet hast, wirklich die, für die Gratis-Mitgliedschaft war. Wenn ja, dann war das vllt eine Betrugsmail von einem Abzocker. Würde ich dann eifach ignorieren. Wenn irgendwann keine zweite Mail kommt, kannste dann die Sache vergessen.

Wenn jedoch eine zweite Mail kommt, dann solltest du schon mit deinen Eltern darüber reden. Da du noch nicht volljährig bist, ist ein solcher Vertrag, wie du ihn sont bei MU eingegangen wärst, ungültig. Und deine Eltern könnten mithilfe von nem Anwalt die Sache klären.

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Doch duschen sollte gehen, nur kein heißes Wasser benutzten und bisschen vorsicht mit mundgegend sein.

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Genau, als ob er nichts besseres zu tun hat als den ganzen Tag mit irgendwelchen Leuten zu telefonieren, die seine Sendung gucken...

Brauchst garnicht hoffen, du wirst ihn nie erreichen.

Bear rocks !!

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Bei mir hats damals gereicht Punkbuster neu zu installieren. Manchmal wird das nicht richtig geupdated, wenn neuer Patch da ist.

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Ebay haftet nicht für virtuelle Güter. Darüber hinaus ist es nicht erlaubt, Accounts zu verkaufen. Sie es als Lektion. Schiess Spiel, Spielen nur scheis Leute, und wär soviel Geld für so einen Mist rauswirft ist selber schuld...

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mmh, vllt heißt das Lied ja Ready to Go???? Schonmal überlegt?^^

http://www.youtube.com/watch?v=orc9nAiEG_8

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Würde niemals einen PC kaufen, der keine vernünftige Grafikkarte hat, kaufen. Onboard kannst immer vergessen. Und wenn du dir dafür noch ne vernünftige für ca 100€ holen würdest, wärste halt über deinen 400 drüber.

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Lol auch mal geil. Du willst ein Video machen und weißt weder wodrüber noch womit? Geil!!

Also Programm ist eben das kostenlose Windows Movie Maker zu empfehlen.

Wenn du selbst keine Materialien hast, musst du sie ja irgendwo hernehmen, und das ist letztendlich klauen ;)

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Hierzu ergibt sich kurz gefasst folgende Einschätzung:

Arzt und Zahnarzt sind in der Ausübung ihres Berufes frei. Sie können eine Behandlung ablehnen, insbesondere dann, wenn sie der Überzeugung sind, dass das notwendige Vertrauensverhältnis zwischen ihnen und dem Patienten nicht besteht. Dem Recht des Patienten auf freie Arzt/Zahnarztwahl steht somit die Freiheit der Heilkundigen gegenüber, nur die Patienten zu behandeln, die sie behandeln wollen. Diese Freiheit darf aber keinesfalls dazu führen, dass der Patient ohne eine dringend notwendige medizinische Versorgung bleibt. An der die "Unterlassene Hilfeleistung" regelnden Strafvorschrift (§ 323 c Strafgesetzbuch -StGB-) endet somit die Freiheit von Arzt und Zahnarzt, eine Behandlung abzulehnen. Zu beachten ist aber, dass ein mehr oder weniger normal verlaufender Krankheitsfall noch nicht an den Merkmalen des § 323 c StGB gemessen werden kann. Eine strafrechtlich relevante Hilfeverpflichtung kann allerdings bei einem Unfallverletzten, bei einer akuten Krankheitskrise oder bei einer Epidemie bestehen. Für den Vertragsarzt oder Vertragszahnarzt gelten darüber hinaus strengere Berufsregeln. Zu den gesetzlichen Krankenkassen zugelassenen Ärzte oder Zahnärzte müssen im Allgemeinen in Erfüllung einer öffentlich-rechtlichen Pflicht behandeln und dürfen Patienten nur in begründeten Fällen ablehnen. Kassenpatienten dürfen also niemals willkürlich von einer Behandlung ausgeschlossen werden. Außerhalb eines Notfalles können beispielsweise zur Ablehnung einer Behandlung berechtigen:

Es mangelt am Vertrauensverhältnis zwischen Arzt/Zahnarzt und Patient. Das Vertrauensverhältnis kann insbesondere wie folgt gestört werden:
a) Ärztliche oder zahnärztliche Anordnungen (z.B. Einnahme von Arzneimitteln, Einhaltung von Bettruhe) werden wiederholt nicht befolgt.
b) Der Patient verlangt beharrlich medizinisch nicht begründete oder unwirtschaftliche Behandlungsmaßnahmen.
c) Es kommt zu Auseinandersetzungen oder Beschwerden bzw. Strafanzeigen werden angedroht.
Es sind bereits so viele Patienten in Behandlung, dass deren ausreichende Versorgung durch die Übernahme weiterer Patienten gefährdet wird bzw. dem Arzt/Zahnarzt zusätzliche Behandlungszeiten nicht zugemutet werden können.
Die Behandlung liegt außerhalb des Fachgebietes, sodass die notwendigen medizinischen Kenntnisse und Fähigkeiten nicht oder nicht ausreichend vorliegen.

In dem eingangs beschriebenen Fall hat sich der Arzt rechtlich korrekt verhalten. Er kann auf einen plausiblen Ablehnungsgrund verweisen, nämlich seine Arbeitsüberlastung. Ob eine Arbeitsüberlastung tatsächlich bestanden hat, ist -auch angesichts eines mäßig besetzten oder leeren Wartezimmers- schwerlich zu beurteilen. Viele Ärzte/Zahnärzte üben eine so genannte Bestellpraxis aus, sodass oftmals überhaupt keine Wartezeiten entstehen. Im Übrigen hat der aufgesuchte Arzt durch das Angebot der Weitervermittlung an einen Kollegen die ärztliche Versorgung sicherstellen wollen. Eine Beschwerde, die an die zuständige Kassenärztliche Vereinigung bzw. Ärztekammer zu richten wäre, könnte wohl kaum erfolgversprechend begründet werden.

[Quelle:wernerschell.de]

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Du willst damit den gerätemanager öffnen, richtig? dann ist das was du geschrieben hast, falsch. Musst du mit: devmgmt.msc machen

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Ja

Jo, ist kein Problem. Im Gegenteil sogar, wenn du bei der Musik entspannen kannst und dir in Ruhe den Stoff nocheinmal durch den Kopf gehen lässt, hilft das sogar sehr.

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