Hallo zusammen!

Ich muss bald meine Abschlussarbeit einreichen und mache mich gerade total verrückt, wann die Frist gewahrt ist. In einer Mail vom Prüfungsamt der Hochschule hieß es: "Spätestens am 02.06.2023, 12 Uhr, ist die gebundene Papierversion im Prüfungsbüro abzugeben. Bei Versand auf dem Postweg, gilt der Poststempel, mit dem spätesten Datum 02.06.2023, als Abgabetag." Für mich kommt nur der Postweg infrage. Kann ich nach dem geschriebenen also auch nach 12 Uhr (am 02.06.2023) meine Arbeit bei der Post abgeben, damit die Frist gewahrt bleibt? Es wäre schade, wenn ich am Ende wegen sowas nicht bestehe.

Vielen Dank im voraus!