Ich habe in meiner Bachelorarbeit eine Android-App entwickelt. Dazu habe ich ein bestimmtes Software-Entwicklungsverfahren verwendet, welches ich erst über ein paar Kapitel eingeleitet habe.
In meiner Masterarbeit habe ich nun wieder eine Android-App entwickelt und es hat sich ergeben, dass ich es wieder mit dem Software-Entwicklungsverfahren umsetze. Aus dem Grund habe ich Teile dieser theoretischen Erklärung des Software-Entwicklungsverfahren in meiner Masterarbeit wiederverwendet.
- Darf ich das?
- Begehe ich damit Selbstplagiat?
- Habe Bachelorarbeit in Hochschule für angewandte Wissenschaften A und Masterarbeit in Hochschule für angewandte Wissenschaften B geschrieben - fällt das irgendjemandem auf?
Beste Grüße