Folgender Fall: Vermieter reicht fristlose Kündigung ein. Der Mieter zieht jedoch nicht zum festgeschriebenen Termin aus und legt Widerspruch ein. Nun folgt eine Räumungsklage. Die Durchsetzung dieser dauert ja bekanntlich mindestens 3 Monate. Nun zieht der Mieter jedoch einen Monat nach der fristlosen Kündigung aus. (Räumungsklage ist da sicherlich noch nicht angelaufen, oder?) An wem bleiben da die Kosen hängen? Wird die Klage abgebrochen und der Vermieter bekommt sein Geld wieder? Oder muss der Mieter die Kosten begleichen oder hat der Vermieter einfach mal Pech gehabt?