Ich war heute in einem bekannten Baumarkt einkaufen. Gekauft habe ich u.a. eine verpackte Werkzeugtasche. Diese habe ich sofort nach dem bezahlen geöffnet um sie zum Transport der anderen gekauften Dinge zu nutzen. Beim Öffnen stellte ich fest, dasss die Tasche innen anders aussah als die, welche ich mir im Markt angesehen hatte. Also bin ich mit der Tasche und dem Kassenbon wieder in den Markt um die Tasche umzutauschen. Die Frau am Umtauschstand meinte aber, dass es ein Problem gäbe, da ich die Tasche vor dem erneuten Betreten des Marktes nicht angemeldet hätte. Ich gelte also in Ihren Augen als Dieb. Wie ist die rechtliche Lage in so einem Fall und wie verhält man sich am besten?