Meine Schwester ist sehr sparsam. Sie erhielt im Januar diesen Jahres ein Guthaben aus der Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2017. Es sind knapp 400,00 EUR. Bis August 2017 war sie noch angestellt. Seit September 2017 bezieht sie Harz 4. Nun wurde das Guthaben komplett einbehalten. Dabei denke ich, es dürfte nur anteilig einbehalten werden. Was ist richtig?