Ich lebe im moment in einem Berufs-Bildungswerk (BBW) und war dort in einer Ausenwohngruppe (AWG). In dieser Zeit habe ich auf die Adersse der AWG ein Zeitschriften Abbo abgeschlossen. Inzwischen wohne ich seit einem guten halben Jahr wieder auf dem Hauptgelände, und habe den Fehler gemacht das abbo nicht auf eine neue Adresse (Zuhause oder Hauptgelände) zu ändern. Nun habe ich mindestens 3 der Magaziene nicht erhalten.

Ist das in dem fall bereits unterschlagung? Kann ich der Betreuerin der AWG, sollte sie nicht für ersatz sorgen, damit drohen?

Ob ich am ende Anzeige erstatten würde ist ne ganz andere geschichte...

Wurde mich über klärung freuhen