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Antwort
Die 13 hat mich total verwirrt...
Gefragt war nach der Mindesturlaubsanzahl pro Kalenderjahr, welche nach § 3 Dauer des Urlaubs mind. 24 Werktage beträgt.
Das er nur 5 Tage arbeitet, obwohl der Betrieb auch Samstags läuft, fand ich deswegen total irrelevant. Er arbeitet ja "normale" 40 Std. Der Urlaub berechnet sich doch eigentlich: 2 Tagen/Monat. Da hier nach einem Kalenderjahr gefragt ist: 2 * 12 Monate
Der Betrieb darf doch nicht einfach das Gesetz umgehen und ihm 4 Tage nehmen, die ihm zustehen. Oder übersehe ich hierbei einen wichtigen Hinweis?