Hallo,

Ich hab eine Frage bezüglich der doppelten Staatsbürgerschaft.

Villeicht kann mir jemand weiterhelfen ;)

Und zwar

Ich bin mittlerweile 18 Jahre und besitze zur Zeit beide Staatsangehörigkeiten (Russisch-Deutsch)

In Deutschland darf man ja generell keine Staatsbürgerschaften haben (in Russland glaube ich schon)

Jetzt muss ich mich leider für einen der beide Staatsangehörigkeiten entscheiden, jedoch habe ich schon von vielen Leuten gehört, dass es mittlerweile möglich sei mit einem Anwalt beide Staatsbürgerschaften zu behalten.

Meine Frage ist stimmt das wirklich und wenn ja (oder allgemein um es mal zu versuchen) an welchem Anwalt soll ich mich wenden

Also welches Gebiet ist es?

Danke ))