Ich habe im Jahr 2012 11 Monate in Österreich gelebt und darum keine Steuererklärung gemacht, weil ich dachte, es besteht für mich keine Pflicht dazu. Nun habe ich Anfang Juni 2014 doch noch die Steuererklärung abgegeben, weil ich durchgerechnet habe, dass es sich lohnt. Kann das Finanzamt eine Strafe erheben für die verspätete Abgabe, auch wenn sie mich nie zur Abgabe angemahnt haben? Lässt sich das Finanzamt mehr Zeit bei der Bearbeitung von verspäteten Erklärungen? Lohnt sich eine Nachfrage (kann ich so vielleicht auch die Strafe abwenden)?